Psychotherapie nach dem HP-Gesetz

Verfahren (Kurzzeittherapie):

  • klinische Hypnose
  • Gesprächstherapie
  • Verhaltenstherapie

 

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten der Psychotherapie n.d. Heilpraktikergesetz nicht, da es hierbei keine Kassenzulassung gibt. Das heißt, dass Sie in der Regel Selbstzahler sind.

Jedoch werden psychotherapeutische Leistungen schon mal von privaten Krankenversicherungen  im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstattet.

Bitte informieren Sie sich über die Erstattung, vor Beginn der Psychotherapie, bei ihrer Krankenkasse.